Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42093
LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16 (https://dejure.org/2016,42093)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.11.2016 - L 15 RF 26/16 (https://dejure.org/2016,42093)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 (https://dejure.org/2016,42093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,42093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung nach dem JVEG wegen Teilnahme an einem Gerichtstermin; Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung und Zeitversäumnis; Keine Verzinsung der Entschädigung

  • rewis.io

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 21; JVEG § 20
    Entschädigung nach dem JVEG wegen Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • rechtsportal.de

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz für

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Dadurch, dass vorliegend eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung geltend gemacht worden ist (, die aber nicht zugesprochen werden kann - vgl. oben Ziff. 2.), kann nicht unterstellt werden, dass der Zedent die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, so dass die nachrangig zustehende Entschädigung für Zeitversäumnis zuzusprechen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.04.2013, Az.: L 15 SF 62/13, und vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13; zur vergleichbaren Situation, dass Entschädigung für Verdienstausfall beantragt wird, ein Verdienstausfall aber nicht nachgewiesen ist: vgl. Beschluss des Senats vom 18.11.2013, Az.: L 15 SF 121/11 - m. w. N.).

    Die Ermittlung der Streckenlänge kann unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13), da davon ausgegangen werden kann, dass, wenn nicht mit einem ähnlich planenden Navigationssystem gefahren wird, derartige Routenplaner für die Planung der Anreise verwendet werden.

    Eine Verzinsung ist, genauso wie die Erstattung von Mahnkosten, dem JVEG fremd (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13).

    Eine analoge Anwendung scheitert daran, dass der Entschädigung nach dem JVEG ein Über-Unterordnungsverhältnis zugrunde liegt, das einer analogen Anwendung der §§ 284 ff. BGB grundsätzlich, d. h. auch bei Geldforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1989, Az.: III ZR 64/88 Z), entgegen steht, zumal das JVEG auch keine analogiefähige Lücke aufweist (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13; zum ZuSEG: vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 22.07.2002, Az.: L 6 B 53/01 SF).

  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Mit der Frage, wann die gesetzliche Vermutung als widerlegt zu betrachten ist, hat sich der Senat eingehend in seinem Grundsatzbeschluss vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, auseinander gesetzt.

    Die Anforderungen an die Prüfpflicht der Kostenbeamten sind dabei angesichts der gesetzlichen Vermutung nur sehr gering (vgl. Beschluss des Senats vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11).

  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Weitere Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn die längere Strecke durch besondere Umstände gerechtfertigt ist (z. B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 26.11.2013 - L 15 SF 208/13

    Der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen steht bis zum

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Gegenüber der bis zum 31.07.2013 gültigen Fassung hat der Gesetzgeber mit § 21 Satz 2 JVEG eine Neuregelung - keine Klarstellung (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2013, Az.: L 15 SF 208/13) - dahingehend eingeführt, dass der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen einer Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung entgegen steht.

    Bei Entschädigungstatbeständen vor dem genannten Zeitpunkt stand der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen, anders als heute, einer Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 26.11.2013, Az.: L 15 SF 208/13) nicht entgegen.

  • LSG Bayern, 20.07.2016 - L 15 RF 24/16

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Gegen diesen Beschluss hat sich der Zedent mit Schreiben vom 11.07.2016 mittels einer Gegenvorstellung (Az.: L 15 RF 24/16) und einer Anhörungsrüge (Az.: L 15 RF 25/16) gewandt und gleichzeitig im Namen und mit Unterschrift auch der Antragstellerin begehrt, die Entschädigung für den Gerichtstermin am 30.10.2014 in der beantragten Höhe festzusetzen.

    Beigezogen worden sind die Akten des Bayer. LSG des zugrunde liegenden Berufungsverfahrens des Zedenten (Az.: L 1 RS 1/12) sowie der weiteren entschädigungsrechtlichen Verfahren des Zedenten (Az.: L 15 SF 86/13 B, L 15 RF 20/16, L 15 RF 24/16 und L 15 RF 25/16).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Denn beim Vortrag hinsichtlich einer Tunnelangst handelt es sich um eine bloße Behauptung ins Blaue hinein, die keinen weiteren Ermittlungsbedarf erzeugt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2011, Az.: B 13 R 33/11 R; Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24.01.2012, Az.: 1 BvR 1819/10, und vom 21.05.2012, Az.: 1 BvR 1843/10).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Denn beim Vortrag hinsichtlich einer Tunnelangst handelt es sich um eine bloße Behauptung ins Blaue hinein, die keinen weiteren Ermittlungsbedarf erzeugt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2011, Az.: B 13 R 33/11 R; Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 24.01.2012, Az.: 1 BvR 1819/10, und vom 21.05.2012, Az.: 1 BvR 1843/10).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88

    Verzugsschaden des Notars

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Eine analoge Anwendung scheitert daran, dass der Entschädigung nach dem JVEG ein Über-Unterordnungsverhältnis zugrunde liegt, das einer analogen Anwendung der §§ 284 ff. BGB grundsätzlich, d. h. auch bei Geldforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1989, Az.: III ZR 64/88 Z), entgegen steht, zumal das JVEG auch keine analogiefähige Lücke aufweist (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2014, Az.: L 15 SF 122/13; zum ZuSEG: vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 22.07.2002, Az.: L 6 B 53/01 SF).
  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 15 RF 38/15

    Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Macht ein Antragsteller keine Angaben zur gefahrenen Strecke oder ist seine Streckenangabe nicht nur geringfügig höher als die Entfernung, wie sie sich bei Zuhilfenahme der Routenplaner im Internet ergibt, ohne dass die Erforderlichkeit der zusätzlichen Fahrtstrecke nachgewiesen ist, ist dem Fahrtkostenersatz grundsätzlich die dem Routenplaner zu entnehmende Streckenlänge zur schnellsten Route ohne einen Toleranzaufschlag zugrunde zu legen (vgl. Beschluss des Senats vom 21.10.2015, Az.: L 15 RF 38/15).
  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16
    Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).
  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 277/10

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung von

  • BGH, 01.10.1981 - III ZR 13/80

    Anwendbarkeit der Verzugsregeln der §§ 284 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf

  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76

    Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für

  • LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05

    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur

  • LSG Bayern, 02.11.2012 - L 15 SF 82/12

    Begleitperson, Begutachtungstermin, Zeitversäumnis, Beförderungsmittel,

  • BVerfG, 21.05.2012 - 1 BvR 1843/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

  • LSG Bayern, 18.11.2013 - L 15 SF 121/11

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall eines Selbständigen kann nicht erfolgen,

  • LSG Thüringen, 22.07.2002 - L 6 B 53/01

    Anspruch des Sachverständigen auf Verzugszinsen wegen einer ursprünglich nur

  • LSG Bayern, 12.05.2009 - L 15 SF 109/09

    Anspruch auf Entschädigung anlässlich der Wahrnehmung eines gerichtlich

  • OLG Stuttgart, 09.01.2006 - 8 W 611/05

    Sachverständigenvergütung: Zustimmung eines Sachverständigen zu einer

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

  • LSG Thüringen, 15.04.2021 - L 1 JVEG 122/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Entschädigung eines

    Fehlt es - wie hier - an entsprechenden Angaben, kann bei einem Empfänger von Leistungen nach dem SGB II nach ständiger Senatsrechtsprechung davon ausgegangen werden, dass ersichtlich kein Nachteil entstanden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2018 - L 1 JVEG 71/17, Rn. 20 m.w.N., a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16, Rn. 35, jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2017 - L 7 KO 5/17
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 -, juris Rn. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 -, juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, Rn. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 9/18
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 - juris RdNr. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 - juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, RdNr. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 7 KO 1/17
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 -, juris Rn. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 -, juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, Rn. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 11/19
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 - juris RdNr. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 - juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, RdNr. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2020 - L 7 KO 4/19
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 - juris RdNr. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 - juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, RdNr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht